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Dieses Thema
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  3. Off-Topic

Abmahnungen drohen weiteren Porno-Dienst-Nutzern

  • kalle28
  • 13. Dezember 2013 um 10:49
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  • ChrisO
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    • 14. Dezember 2013 um 23:33
    • #21
    Zitat von heugabel;521587

    Zumal noch nicht einmal der Nutzer darauf hingewiesen wird, dass der Stream zwischengespeichert werden muss.

    Also ich weiß ja nicht, wem Redtube gehört, aber ich glaub nicht, dass die die Pflicht haben, darauf hinzuweisen, wenn eine Urheberrechtsverletzung vorliegt. Wenn das bekannt wäre, müssten diese Inhalte entfernt werden.

    Zitat von heugabel;521587

    Des weiteren ist fraglich ob der Film wirklich komplett auf der Platte ist und man den ohne umwandeln sehen kann.

    Ich glaub nicht, dass das relevant wäre, wenn ein Richter das Streaming als illegal ansieht, wovon auszugehen ist.

    Zitat von heugabel;521587

    Ganz abgesehen davon werden es 98% der Nutzer gar nicht wissen, wie ein Stream funktioniert.

    Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, auch nicht dann, wenn, wovon auszugehen ist, die Nutzerermittlung mittels Straftat stattgefunden hat (Beweisverwertungsverbot ist eher unwahrscheinlich)

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    • 15. Dezember 2013 um 08:54
    • #22

    Dann werde ich ebenfalls sachlich argumentieren:

    Möglicherweise war es noch nie Gegenstand eines Prozesses, was alles überhaupt als widerrechtlicher "Download" bezeichnet werden muss.
    Logisch wäre aber nur eine Definition die in etwa diese Richtung geht:
    Bewusstes Speichern von Dateien auf Medien eigenen Zugriffrechts, mit der Absicht diese Dateien für späteren Abruf bereit zu stellen.
    Ich kann doch einen Benutzer eines Rechners nicht dafür verantwortlich machen, auf welche Weise eine Software im Hintergrund arbeitet.
    Würde nämlich bedeuten jeder Benutzer eines Rechners müsste ein wahrer Softwarespeziallist sein, bevor er sich an den Rechner setzen dürfte um online zu gehen - das kann nicht zumutbar sein.
    Der sogenannte Browser-Cache ist vielen Leuten gar nicht bekannt, und man kann auch nicht damit argumentieren, dass sie diese Vorgehensweise eines Browser kennen müssten. Denn wo endet das dann? Programme erledigen im Hintergrund unzählige Prozesse, die unmöglich alle für den normalen Benutzer bekannt oder einzusehen oder verständlich sein können. Außerdem liegt der Cache in einem Bereich der Festplatte der nicht für direkten Zugriff gedacht ist.
    Das Zwischenspeichern dient einzig und allein dem Zweck den Browser für späteres Streamen schneller zu machen bzw unnötigen Traffic, für Anwender wie auch Anbieter, zu verhindern.
    Soviel zur technischen Seite.

    Was das Urheberrecht betrifft:
    Wer besitzt dieses überhaupt?
    Wenn es der Betreiber der Seite ist, der ja gleichzeitig eine Seite aufgebaut hat die primär dem Zweck dient, dass Benutzer seine Filmchen gratis ansehen dürfen, dann ist das nach meiner Interpretation ein eindeutiges Angebot, diese Filmchen dafür zu nutzen wofür sie vorgesehen waren, nämlich sie direkt über diese Seite abspielen zu lassen.
    Falls andere Benutzer dieser Seite ihre eigenen Filmchen hochladen, dann geben sie ebenfalls ihr Einverständnis zur freien Nutzung.
    Wenn Dritte das Urheberecht halten, dann muss der Betreiber dieser Seite dafür zur Verantwortung gezogen werden, aber sicher nicht die Nutzer der Seite, die ja nur direkt auf der Seite den Inhalt dieser Seite, der ihnen dort angeboten wird, betrachten (also nur dieses Angebot, in keiner Form zweckentfremdet, nutzen).

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  • chris78
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    • 15. Dezember 2013 um 09:38
    • #23

    Mich würde in erster Linie mal interessieren wie sie an die Daten heran gekommen sind. Angeblich mit irgendeiner Software von einem IT Unternehmen…. Denn irgendwie eine IP mit einem Hashwert zu ermitteln das halte ich für so ohne weiteres nicht möglich denn wenn ich so etwas zurück rechnen will brauch ich auch einen Algo und Hintergrundwissen wie das ganze funktioniert.
    Also nach meinem technischen Verständnis ist das alles Humbug! Das ist nur eine Software um irgendwas zu Argumentieren was es nicht gibt. Für mich gibt es eigentlich nur eine Erklärung und zwar die das das Unternehmen redtube seine Server wohl in Holland hat. Der weg von Deutschland nach Holland ist nicht weit; da wurden irgendwelche Absprachen getroffen seitens dem Hoster. Oder irgendjemand bei dem Hoster hat die Logs heimlich herausgeschmuggelt und verkauf, ähnlich den SteuerdatenCDs oder die Kundendaten bei SKY die nun für Zeitungsabos abtelefoniert werden. Die Software wird nur ins Spiel gebracht um von so etwas abzulenken...

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  • Gast
    Gast
    • 15. Dezember 2013 um 12:07
    • #24

    Auf heise.de wird beschrieben, wie es am wahrscheinlichsten abgelaufen ist, um an die IP-Adressen zu gelangen.

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  • Katze Flohli
    Gast
    • 15. Dezember 2013 um 12:36
    • #25
    Zitat von ChrisO;521599

    Also ich weiß ja nicht, wem Redtube gehört, aber ich glaub nicht, dass die die Pflicht haben, darauf hinzuweisen, wenn eine Urheberrechtsverletzung vorliegt. Wenn das bekannt wäre, müssten diese Inhalte entfernt werden.


    Ich glaub nicht, dass das relevant wäre, wenn ein Richter das Streaming als illegal ansieht, wovon auszugehen ist.


    Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, auch nicht dann, wenn, wovon auszugehen ist, die Nutzerermittlung mittels Straftat stattgefunden hat (Beweisverwertungsverbot ist eher unwahrscheinlich)

    Das sehe ich auch so ...

    Nur wenn der Richter durch falsche Erkenntnisse zu einem falschem Urteil kommen würde müsste er sich dafür auch verantworten weil er nicht die erforderliche Sorgfalt walten lassen hat.
    Ein Download = Wissentlich durch Bestätigung eines Buttons
    Temp speichern = Unwissentlich und dient nur um Schwankungen aus dem Streaming mit variabler Bitrate auszugleichen danach werden die Teile des Downloads wieder gelöscht.

    Maxdome und Sky machen das übrigens als legaler Dienstleister nachweislich auch. Verklagen wir doch auch diese Nutzer :)

    Vor Gericht würde das nicht stand halten was die Anwälte da vor haben und spekulieren eher mit der Angst der Leute.
    Da zahlen einige lieber als in der Öffentlichkeit mit Pornos in Verbindung gebracht zu werden.

    PS: Es gab schon mal vor langer Zeit ein Urteil mit Telefonsex Hotlines welche nicht bezahlt werden brauchten weil der Service sittenwidrig sei.
    Ich glaube das war damals die Drosselkom wo das Geld bei einem Kunden einklagen wollte und verloren hat.

    Dieses Urteil brachte damals eine Reihe von Gesetzen ins Rollen bezüglich der 0190 Nummern ...

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  • ChrisO
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    • 15. Dezember 2013 um 20:45
    • #26
    Zitat von oldschool;521672

    Auf heise.de wird beschrieben, wie es am wahrscheinlichsten abgelaufen ist, um an die IP-Adressen zu gelangen.

    Das ist auch die einzig logische Erklärung, wie man an IP's bekommt, welche wirklich auf der Seite waren (ob der User es wollte oder nicht)

    Das ist schon eine extreme Sauerei, was da gelaufen ist. Das Positive wird sein, dass man an den Gerichten nun umdenkt und nicht alles ungelesen durchwinkt.

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    • 16. Dezember 2013 um 11:12
    • #27

    Hab gehört es gibt da im Zusammenhang mit RedTube auch Abmahnungen im 4-stelligen Eurobereich.
    Vielleicht kennt ihr das schon. Ich habs erst gestern erfahren, und bekomm das Mail heut Abend an mich weitergeleitet.
    Stammt aber von jemanden der glaub nie auf dieser Seite war. Also vermute jetzt vorläufig, dass einfach Trittbrettfahrer sind die an beliebige Mailadressen schicken.

    Übrigens, ihr hättet aber Link setzten können, zu der Adresse von heise.de, damit das nicht jeder selber suchen muss, der sich informieren will - ich habs jetzt zB nicht gleich gefunden.


    Zitat von Katze Flohli;521682

    Ein Download = Wissentlich durch Bestätigung eines Buttons
    Temp speichern = Unwissentlich und dient nur um Schwankungen aus dem Streaming mit variabler Bitrate auszugleichen danach werden die Teile des Downloads wieder gelöscht.


    Sind gute Definitionen.
    Gibt aber eigentlich noch Zwischenstufen (abhängig von auf Seite eingesetztem Player). Dann könnte auch gesamtes Video im Cache landen, und wird nicht nach beenden des Streamings gelöscht. Das dient dann eben dazu, dass bei erneutem Streamen des selben Videos sofort auf die komplette Kopie zurück gegriffen werden kann. Ist aber natürlich trotzdem keine wissentliche Vervielfältigung.

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  • Schinderhannes
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    • 16. Dezember 2013 um 13:43
    • #28

    Den Link auf Heise.de hatte ich schon gesetzt.

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  • kalle28
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    • 16. Dezember 2013 um 18:09
    • #29

    mal einige Infos diesbezüglich

    Wer ist für die Abmahnungen verantwortlich?Ausgangspunkt der Ermittlungen gegen die Redtube-Nutzer ist die Schweizer Firma „The Archive AG“, die derzeit die Verwertungsrechte an den Erotik-Streifen „Amanda’s Secret“, „Dream Trip“, „Glamour Show Girls“, sowie „Miriam’s Adventures“ besitzt. Das Unternehmen hat sich auf die Ermittlung von Urheberrechtsverletzungen spezialisiert. Es hat nach BILD-Recherchen erst vor kurzem die Rechte an den Filmen übertragen bekommen. Ein konkreter Auftraggeber hinter "The Archive AG" ist nicht ersichtlich.

    Wie ist das Unternehmen an die Nutzer-Daten gekommen?
    „The Archive AG“ hat eine Technologie der IT-Firma itGuards, Inc. zur Ermittlung der IP-Adressen eingesetzt. Dabei soll eine Software namens „GLADII 1.1.3“ zum Einsatz gekommen sein. Zur Erklärung: Jeder Nutzer bekommt von seinem Internet-Provider beim Surfen eine solche individuelle IP-Adresse zugewiesen.
    Um aus diesen IP-Adressen wiederum richtige Nutzer mit Namen und Adresse zu machen, hat „The Archive“ beim Kölner Landgericht einen Auskunftsantrag gestellt, um von der Deutschen Telekom eben diese Daten zu bekommen. Dem haben die Richter stattgegeben.

    Christian Solmecke, Anwalt für Medienrecht, zitiert aus dem ihm vorliegenden Auskunftsantrag:
    „Mit dem Einsatz der Software ist es möglich, die Teilnahme von Nutzern so genannter Download Portale für Filme im Internet zu erfassen, soweit solche Portale ohne Zustimmung der Rechteinhaber geschützte Filmdateien zum Herunterladen anbieten und damit Rechte der Filmhersteller bzw. deren Lizenznehmer verletzen. Protokolliert wird dabei die IP-Adresse, von welcher der Download auf dem Portal durchgeführt wird, sowie der Zeitpunkt, ab dem die Datei abgerufen wird.“
    Die Betreiber von Redtube bestreiten vehement von ihrer Seite aus irgendeiner Partei Auskünfte über ihre Nutzer gegeben zu haben.
    Redtube ist wie Youtube ein Streaming-Portal, also Filme werden auf der Seite angeschaut, nicht aktiv heruntergeladen. Wie sollen sich die Nutzer da strafbar gemacht haben?
    Auch beim Streaming von Filmen im Internet werden Teile der Dateien auf dem Computer des Nutzers zwischengespeichert (in einiger Fällen sogar alles). Das wird gemacht, damit die Filme ruckelfrei auf dem Bildschirm erscheinen. Scheinbar sind die Kölner Richter, die die Beschlüsse gefasst haben, der Auffassung, dass es sich hierbei zumindest technisch auch um Downloads wie beim Filesahring handelt.
    Christian Solmecke sieht hier jedoch noch keine Straftat: „Juristisch gesehen dreht sich beim Streaming alles um eine drei Sekunden lange Kopie, die im Arbeitsspeicher des Computers stattfindet. Manche Juristen meinen schon diese Kopie wäre illegal. Ich vertrete die Rechtsauffassung, dass diese flüchtige Kopie erlaubt ist.“

    Durften die IP-Adresse überhaupt so ermittelt werden?
    Der Berliner Anwalt von „The Archive AG“, Daniel Sebastian, behauptet ja: „Die technisch einwandfreie Funktionsfähigkeit dieser eingesetzten Ermittlungssoftware wurde bestätigt durch das Gutachten der Kanzlei Diehl & Partner vom 22. März 2013. Darin wurde auch die rechtliche Unbedenklichkeit des Verfahrens zur Erfassung der IP-Adressen festgestellt.“
    Medienrechtler hingegen sehen das etwas anders. Sie meinen, dass die Kölner Richter mit einem geschickt formulierten Auskunftsantrag zu dem Eindruck geführt worden seien, dass es sich bei Redtube um ein Download-Portal handle. Da es bereits viele Entscheide im Bezug auf illegale Downloads und sogenannter Filesharing-Börsen gibt, hätten die Richter diese Rechtssicht auch hier angewandt.

    Und was hat die Abmahnkanzlei U+C mit all dem zu tun?
    Nachdem Daniel Sebastian die Beschlüsse erwirkt und Nutzerdaten ermittelt hat, wurde die Kanzlei Urmann und Consorten (U+C) damit beauftragt, die Abmahnungen im Auftrag der „The Archive AG“ zu versenden. Der Grund: U+C ist seit Jahren spezialisiert auf Massenabmahnungen, vor allem im Bereich illegaler Downloads und Filesharing-Börsen.

    Wer klagt jetzt überhaupt gegen wen?
    Die Redtube-Nutzer haben bis heute erst einmal nur die Abmahnungen erhalten. Eine Klage liegt nicht vor.

    Der Berliner Anwalt Johannes von Rüden und seine Kanzlei „Werdemann – von Rüden“ hingegen vertreten einige der abgemahnten Nutzer des Erotikportals. Zum einen richten sie sich gegen „The Archive AG“. Zusätzlich wurde aber auch Strafanzeige gegen den Anwalt Daniel Sebastian gestellt. Ihm wird vorgeworfen, sich unrechtmäßig die Nutzerdaten besorgt, das Landgericht bewusst getäuscht zu haben.

    Zitat

    Medienrechtler hingegen sehen das etwas anders. Sie meinen, dass die Kölner Richter mit einem geschickt formulierten Auskunftsantrag zu dem Eindruck geführt worden seien, dass es sich bei Redtube um ein Download-Portal handle

    also wenn die Medienrechtler recht haben, hat die Kanzlei rechtswidrig gehandelt, oder sehe ich das falsch?

    Gruß Kalle

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  • Gast
    Gast
    • 16. Dezember 2013 um 18:32
    • #30

    Das mal lesen: Landgericht Köln "abgemahnt" | Telepolis

    Wie kann die Software GLADII einen Stream loggen ?
    Technisch nur moeglich, wenn Sie auf dem Server installiert ist.

    Hier: http://blog.kowabit.de/porno-sein/
    Der bringt es auf den Punkt.

    Das stinkt alles !

    • Zitieren
  • Katze Flohli
    Gast
    • 17. Dezember 2013 um 10:55
    • #31
    Zitat von Lack;521796


    Sind gute Definitionen.
    Gibt aber eigentlich noch Zwischenstufen (abhängig von auf Seite eingesetztem Player). Dann könnte auch gesamtes Video im Cache landen, und wird nicht nach beenden des Streamings gelöscht. Das dient dann eben dazu, dass bei erneutem Streamen des selben Videos sofort auf die komplette Kopie zurück gegriffen werden kann. Ist aber natürlich trotzdem keine wissentliche Vervielfältigung.

    Ja das stimmt mit den Zwischenstufen nur begehe dann nicht ich die Straftat sondern der Betreiber des Streaming-Portals wenn er mir die komplette Kopie wissentlich auf die Platte spielt und danach nicht wieder löscht. Na klar kann auch der ganze Film darauf landen je nachdem ob der Player vor und zurück spulen unterstützt aber die Daten dürften zu keinem Zeitpunkt dauerhaft gespeichert werden bzw. sollten dann mit einem Ablaufdatum (z.B. max 24 Stunden) versehen sein. Als Kunde kannst du das allerdings nicht wissen welche Technologie genutzt wird,
    es sei denn der Gesetzgeber ermöglicht allen rein rechtlich "Reverse Energiering" was allerdings verboten ist wegen dem Urheberrecht & Kopierschutz :) .

    Allein die Nutzung eines Streaming Dienstes ist keine Straftat, der Nutzer kann auch weiterhin davon ausgehen das der Betreiber alle erforderlichen Lizenzen besitzt um das Portal zu betreiben.
    Für Inhalte über 18 muss auch der Betreiber und nicht der Nutzer dafür sorgen das die Inhalte durch einen Jugendschutz gegen versehentliche Aufrufe der Seite gesichert werden.

    • Zitieren
  • Stefan
    Gast
    • 17. Dezember 2013 um 23:47
    • #32

    War da nicht was mit unwissenheit schützt einen nicht.Wenn das video im cache landet und man weis davon nichts oder hat keine ahnung. Dann zählt bestimmt unwissenheit schützt einem nicht vor straftaten und so.Könnte mir vorstellen das dass hierbei auch zählt.

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  • Katze Flohli
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    • 18. Dezember 2013 um 00:45
    • #33
    Zitat von Stefan;521986

    War da nicht was mit unwissenheit schützt einen nicht.Wenn das video im cache landet und man weis davon nichts oder hat keine ahnung. Dann zählt bestimmt unwissenheit schützt einem nicht vor straftaten und so.Könnte mir vorstellen das dass hierbei auch zählt.

    Nicht ganz Stefan ...

    Ein Bsp. was Im Alltag so passieren kann.
    Stell Dir vor du kaufst bei E-Bay Schmuck oder ein Handy und du weist nicht das das geklaut ist - bist du dann automatisch ein Komplize des Diebes ?
    Dann sollten alle die Finger von dem Portal lassen ... :) Das gleiche könnte auch auf Trödelmärkten passieren oder sonst wo.

    Klar du hast Pech das du das Diebesgut wieder rausrücken musst und evtl. deine Kohle futsch ist , dennoch bekommst du keine Haft- oder Geldstrafe.

    Es gehört schon viel mehr dazu als nur eine einfache Behauptung.

    Aber Back zum eigentlichen Thema ...
    Verklagt mich nun Sky auch weil ich bei Snap / Maxdome auch den ganzen Film auf die Platte bekomme ? Genannt Download für 30 Tage ?
    Woher weis ich ob die die Lizenzen eingekauft haben ?

    Also die Bei Redtube müssen klar dafür sorgen das alles seinen rechtmäßigen Gang geht und wie Chris schon gesagt hat bei einem Verstoß gegen Rechte dritter muss der Titel entfernt werden.

    • Zitieren
  • Homer
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    221
    • 18. Dezember 2013 um 20:22
    • #34

    [h=1]Abmahnungen wegen Porno-Streaming: Staatsanwaltschaft und Blogger gegen Redtube-Abmahner[/h]In Sachen Redtube-Massenabmahnwelle prüft nun neben der Berliner auch die Kölner Staatsanwaltschaft, ob sie strafrechtliche Ermittlungen einleiten soll. Gegenüber heise online bestätigte deren Sprecher Ulrich Bremer, dass der Verdacht einer "falschen Versicherung an Eides statt" im Raum steht.
    [h=5]Im Visier der Staatsanwaltschaft[/h] Bei den Ermittlungen der Staatsanwaltschaften geht es um die Anträge auf zivilrechtliche Auskunft, mittels derer Rechtsanwalt Daniel Sebastian an die Anschlussinhaber zu IP-Adressen kam. Darin hat ein angeblicher Mitarbeiter der Firma itGuards Inc. eidesstattlich versichert, mit einer Software namens GLADII fehlerfrei die IP-Adressen der abgemahnten angeblichen Porno-Konsumenten ermittelt zu haben. Viele Kammern des Landgerichts Köln haben diese Versicherung wohl geglaubt und die entsprechenden Anträge durchgewinkt, was nun für heftige Kritik sorgt.
    Bei der Staatsanwaltschaft Regensburg, die zuständig für strafrechtliche Ermittlungen gegen die abmahnende Anwaltskanzlei Urmann + Collegen (U+C) wäre, sind nach Angaben eines Sprechers "etliche Strafanzeigen" von Abgemahnten eingegangen. Der Vorwurf gegen Urmann lautete stets Betrug. Bisher seien keine Ermittlungen angelaufen. Die vorliegenden Strafanzeigen seien im Gegenteil bereits ad acta gelegt worden. Es sei nicht schlüssig vorgebracht worden, dass in den Abmahnungen von U+C wahrheitswidrige Behauptungen enthalten seien, die einen Betrugsverdacht begründen würden, so der Sprecher gegenüber heise online.
    [h=5]Geschäftsverbindungen[/h] Derweil tragen findige Blogger Fakten zu dem Geflecht zwischen der abmahnenden Rechtsanwaltskanzlei U+C, dem Rechteinhaber The Archive AG sowie der itGuard Inc. zusammen, die die Rechtsverstöße ermittelt haben soll. Insbesondere Klemens Kowalski hat für sein Blog kowabit.de recherchiert und erläutert, dass die Beziehung zwischen The Archive und itGuard besonders innig sein muss: Die Web-Auftritte beider Firmen laufen auf demselben Host beim Provider wix.com. Inzwischen bestätigte der Hoster sogar, dass die Domains the-archive.biz, the-archive.ch und itguards.net unter einem Kunden-Account mit dem User-Namen "the-archive" administriert werden.
    Wie Kowalski herausfand, ist itGuards am 21. März 2013 gegründet worden. Bereits am 22. März 2013, also einen Tag nach Firmengründung, war jenes Rechtsgutachten der Anwaltskanzlei Diehl & Partner zur GLADII-Software fertiggestellt, mit dem Rechtsanwalt Sebastian in seinen Anträgen die Fehlerfreiheit der IP-Adress-Ermittlung glaubhaft gemacht hat. All dies verstärkt den Eindruck, dass hier die Vorbereitungen zu einer koordinierten Abmahnwelle getroffen wurden. Die Übertragung der Rechte an den Porno-Videoschnipseln an The Archive erfolgte dann am 18. Juli 2013, eine knappe Woche später sollen bereits die ersten Rechtsverletzungen stattgefunden haben.
    [h=5]Geldflüsse[/h] Dass die Anwaltskanzlei U+C in der Vergangenheit eng mit ihren Mandanten zusammengearbeitet hat, hat jüngst die Piratenpartei nachgewiesen. Sie veröffentlichte Dokumente, die ihr zugespielt wurden. Aus Kontobewegungen gehe hervor, dass "Urmann und Collegen bei Abmahnungen in der Vergangenheit geschäftsmäßig betrogen hat. So wurde – anders als behauptet – dem Rechteinhaber nur ein Teil der anfallenden Anwaltsgebühren in Rechnung gestellt und somit implizit ein Teil der Einnahmen als Provision für die Erteilung des Mandats an den Rechteinhaber ausgezahlt", teilte die Partei am heutigen Dienstag mit.
    [h=5]Panikmache[/h] Mit einem engagierten Blog-Beitrag meldete sich zudem die Kölner Rechtsanwältin Anja M. Neubauer zu Wort, die selbst etliche Mandanten gegen U+C verteidigt hat. Gegen einige Kollegen, die in großer Zahl Abgemahnte vertreten, erhebt sie den Vorwurf, die Angst der Mandanten zu schüren: "Da wird in Kameras gegrinst 'ja, das ist eine juristische Grauzone', um medienwirksam die Panik weiterzuschüren." Neubauer weist darauf hin, dass es sich bei der urheberrechtlichen Bewertung von Streaming-Diensten nicht um eine "Grauzone" handle, es sei lediglich noch keine zivilrechtliche Entscheidung zur Unbedenklichkeit von Streaming-Konsum ergangen.
    Auch an der Prüfpraxis des Landgerichts Köln zu zivilrechtlichen Auskunftsanträgen lies Neubauer kein gutes Haar. Sie habe einem LG-Richter den Nachweis erbracht, dass eine eidesstattliche Auskunft in einem Antrag unwahr sein muss. Der Richter habe geantwortet: "Ja, da kann ich ja auch nichts machen, ich kann ja nicht prüfen, ob die richtig sind, das hat jemand an Eides statt versichert und dann kann und muss ich mich darauf auch verlassen."

    Quelle: heise.de

    Gruß: Homer

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  • Schinderhannes
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    • 19. Dezember 2013 um 15:14
    • #35

    2.500 000€!!! Da wird dem Uhrmännchen gaaaanz waaarm ums Herz. Er ist ja nur mit 25000€ haftbar. Was für ein Glück. Für ihn.

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  • Katze Flohli
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    • 19. Dezember 2013 um 23:26
    • #36

    stimmt nicht ganz 25.000 € Pro Schadensfall das heißt wenn er 1000 mal Bockmist macht ist er jedes mal mit 25.000 € dran und das auch nur wenn er versichert ist :D

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  • kalle28
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    • 20. Dezember 2013 um 17:50
    • #37

    Kölner Richter rudern zurück!

    Nach massiver Kritik an der jüngsten Abmahnwelle gegen die Nutzer vermeintlich illegaler Porno-Clips lenkt das Landgericht Köln ein. Dessen Beschlüsse hatten die Ermittlung der Daten der vermeintlichen Nutzer der Erotikplatform Redtube und somit die Abmahnwelle erst möglich gemacht.
    Einige Kammern räumten bereits ein, dass durch die verfügte Auskunftserteilung des Gerichts das Recht der Betroffenen möglicherweise verletzt worden sei, teilte das Gericht am Freitag mit. Sie neigten dazu, an ihrer ursprünglichen Einschätzung nicht mehr festzuhalten.

    Entscheidungen im Januar
    Bereits jetzt seien im Landgericht Köln über 50 Beschwerden gegen die Beschlüsse eingegangen, die den Providern erlaubten, Nutzerdaten herauszugeben. Einige Kammern hätten signalisiert, dass sie die aufgetauchten Bedenken an der Ordnungsgemäßheit der Ermittlungen der IP-Adressen inzwischen „für beachtlich” hielten. „Endgültige Entscheidungen über die Beschwerden sind noch nicht ergangen”, stellte das Gericht zugleich fest. Sie würden frühestens im Januar erwartet.
    Eine Regensburger Anwaltskanzlei hatte im Namen der Schweizer Firma „The Archive AG” als Rechteinhaberin zehntausende Nutzer abgemahnt und zu einer Geldzahlung verpflichtet. Das Auskunftsersuchen zur Herausgabe der Namen der Anschlussinhaber wurde vom Landgericht Köln bewilligt. Über die Rechtmäßigkeit gibt es nun aber Zweifel, da die Videoclips per Streaming angesehen wurden, was nach Auffassung einiger Kammern keine Verletzung von Urheberrechten darstellt.

    Gruß Kalle

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  • Gast
    Gast
    • 21. Dezember 2013 um 06:03
    • #38

    Landgericht Hamburg haut Pornoabmahnern auf die Griffel

    Landgericht Hamburg haut Pornoabmahnern auf die Griffel | Telepolis

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  • Schinderhannes
    Fortgeschrittener
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    197
    • 21. Dezember 2013 um 15:32
    • #39

    Und noch besser find ich den Gysi Pornostreaming-Abmahnungen erreichen Bundestag | Telepolis. Der gäbe ein Super Innenminister.Der greift wenigstens mal die komplette Problematik des Abmahnwahns auf.
    Alles in allem denke ich mal,das U+C (Unterlassung+Cash) den Bogen etwas zu sehr überspannt haben und demnächst sich in Schall und Rauch verwandeln werden.

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  • Stefan
    Gast
    • 21. Dezember 2013 um 17:55
    • #40

    Jetzt stellt euch mal vor ehemann und ehefrau haben nichts zu verheumlichen und machen gegenseitig die post auf. der man bekommt so eine abmahnung vom anwalt. die frau holt die post rein und machts auf.
    der mann kommt nach hause und weis von nichts. und macht ne begrüsung mit der bratpfanne. :D
    bekommt erstmal ne ansage. er ist wirklich unschuldig. der krach ist da.
    paar tage stress der man muss aufe couch schlafen.
    und in wirklichkeit ist es der sohnemann gewesen. :D
    zum schluss gesteht es der sohnemann und die ehe ist wieder gerettet.
    der sohnemann hat nen problem jetzt. :D
    aber sowas kann heut zu tage passieren.

    • Zitieren
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