Hab eben im DEB gelesen das es doch ein Sonderkündigungsrecht giebt nach Zwangstausch
Ich kopiere halt mal von User selbstistdermann
Liebe Forenmitglieder,
ich habe die Diskussion hier in den letzten Monaten - ohne mich anzumelden - mit Interesse verfolgt, da auch ich dieses ominöse Schreiben und den gepairten Rekorder von Sky bekommen habe.
Ich war 6 Jahre Sky-Kunde mit eigenem Receiver (Technisat mit AlphaCrypt Light) und S02-Karte.
Inzwischen habe ich von Sky eine schriftliche Bestätigung meiner fristlosen Kündigung erhalten. Ein Anwalt ist dazu nicht erforderlich.
Wichtig zum korrekten Vorgehen: Rekorder nicht annehmen (daraus könnte man eine stillschweigende Zustimmung zur Vertragsänderung ableiten). Dann Sky eine Mahnung schicken und Kündigung androhen. Wenn nach 12 Tagen die deaktivierte Karte nicht wieder freigeschaltet wird, fristlos kündigen (auf §7.4 AGB von Sky verweisen).
Dann brauchte es bei mir noch drei Runden Hin- und Herschreiben (immer zu Händen der Geschäftsleitung, Herrn F. Fitzner schicken) und die Bestätigung der fristlosen Kündigung war da. Das ganze hat knapp 9 Woche gedauert und dazwischen kamen noch 2 Mahnungen.
Ich habe übrigens auch eine schriftliche Bestätigung von Sky, dass die Aktion eine Vertragsänderung ist.
Natürlich schreibt Sky in der Kündigungsbestätigung "Aus Kulanz, jedoch ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, stimmen wir der sofortigen Beendigung Ihres Abonnements (Vertragsnummer xxx) zu." Das ist aber nicht haltbar.
Es wäre natürlich auch möglich, Sky auf Erfüllung zu verklagen. Das kann aber dauern und wenn dann irgendwann Nagra abgeschaltet wird, war die ganze Mühe umsonst, von den Kosten ganz zu schweigen.
So und hier seine Bestätigung
Also die Mail
Ich habe alles per Mail gemacht (ich geb doch kein Port aus) und auch die Bestätigung kam per Mail.
Hier der Wortlaut:
Sehr geehrter Herr N.N.,
Sie haben sich mit Ihrer E-Mail vom x.x. an Herrn Fitzner gewandt. Da mein Kollege derzeit leider nicht im Haus ist, wurde ich gebeten, Ihnen zu antworten. Bitte entschuldigen Sie die verspätete Reaktion.
Es tut mir sehr leid, dass Sie künftig auf Sky verzichten möchten. Bitte seien Sie versichert, dass wir Sie mit der Technikumstellung nicht verärgern wollten. Ich bitte um Ihr Verständnis, dass ich Ihnen noch keine Angaben zum genauen Zeitpunkt der Umstellung machen kann.
Aus Kulanz, jedoch ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, stimmen wir der sofortigen Beendigung Ihres Abonnements (Vertragsnummer xxx) zu. Den offenen Betrag auf Ihrem Kundenkonto stornierte ich, sodass hier kein Rückstand mehr besteht. Bitte betrachten Sie die erhaltenen Mahnschreiben als gegenstandslos.
Ich wünsche Ihnen schöne Osterfeiertage.
Viele Grüße
Susann Ebner
Kundenservice
Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG
22033 Hamburg
Service 0180 6 11 00 00 (0,20 Euro/Anruf aus dem dt. Festnetz, max. 0,60 Euro/Anruf aus dem Mobilfunknetz)
§7.4 AGB von Sky
7.4
Eine außerordentliche Kündigung seitens des Abonnenten wegen eines vollständigen Programmausfalls ist
in jedem Fall ausgeschlossen, wenn die Unterbrechung nicht mehr als 12 Tage oder wenn eine Unterbrechung
aufgrund höherer Gewalt nicht mehr als 30 Tage ununterbrochen andauert. Die Vertragslaufzeit verlängert sich
nicht um den Zeitraum der Unterbrechung.