Die Verwertungsgesellschaft Gema hat eine einsteilige Verfügung gegen den Download-Dienst Rapidshare wegen Verstoßes gegen das Urheberecht erwirkt. Bei Wiederholung droht der Internet-Plattform nun ein Ordnungsgeld von 250 000 Euro. Die Entscheidung des Landgerichts Köln könnte auch Folgen haben für den schwelenden Streit zwischen der Gema und der weltgrößten Videotauschbörse YouTube.
DÜSSELDORF. Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (Gema) hat nach eigener Einschätzung einen Durchbruch im Kampf gegen die massenhaften Urheberrechtsverletzung im Internet erreicht. Vor dem Landgericht Köln erwirkte die Gema eine einstweilige Verfügung gegen die Betreiber der Dienste http://www.rapidshare.de und http://www.rapidshare.com. Grund ist nach Ansicht der Gema rechtswidrige Nutzung von Werken deutscher Künstler, die bei ihr organisiert sind.
Rapidshare ist nach eigenen Angaben der größte Internetdienst seiner Art. Die Plattform wurde im Juli 2001 von dem Deutschen Christian Schmid gegründet, das Unternehmen operiert heute in der Schweiz. Nach Angaben von Rapidshare wurden insgesamt 30 Millionen Dateien von den Nutzern hochgeladen. Nach Stichproben des Handelsblattes sind zahlreiche illegale Angebote darunter – davon viele Musikvideos und Kinofilme.
Die Gema mahnt unter anderem Fälle an, in denen Nutzer von Rapidshare Werke der Gruppen Tokio Hotel und Sportfreunde Stiller zum Downloaden anbietet. Nach Angaben der Gema wurden die Werke hochgeladen, ohne dass die Urheberrechtsfragen mit den Musiker oder der Gema geklärt wurden. Im Gegensatz dazu haben Fernsehsender und Radioanstalten mit der Gema Verträge, die dies regeln.
Mit der einstweiligen Verfügung und der Androhung eines Ordnungsgeldes von 250.000 Euro hat die Gema einen Etappensieg in einem viel größeren Streit errungen. Derzeit verhandelt die Verwertungsgesellschaft mit dem Suchdienst Google. Der hatte im Oktober 2006 für 1,65 Mrd Dollar den Videodienst Youtube gekauft. Auf YouTube werden täglich bis zu 100 Mill. Videos heruntergeladen – ohne dass die betreffenden Künstler entgeltet werden.
Google und andere Unternehmen stellen sich auf den Standpunkt, die Klärung der Urheberrechte gehe sie im Grunde nichts an. Die Medienkonzern Pro-Sieben-Sat1 etwa betreibt mit MyVideo eine ähnliche Plattform wie Google mit Youtube. Bei MyVideo werden pro Monate bis zu 200 Mill. Videos heruntergeladen. „Voraussetzung der Nutzung ist, dass der Nutzer die Rechte vorher geklärt hat“, sagt eine Sprecherin. „Wenn ein Rechteinhaber an uns herantreten sollte, würden wir ihn an den Nutzer weiterleiten.“
Diese Rechtsauffassung gerät nun ins Wanken. Die Entscheidung des Kölner Landgericht zeige, dass die bloße Abwälzung der Nutzungshandlungen auf die Nutzer nicht ausreichend sei, sagt Harald Heker, der Vorstandsvorsitzender der Gema. Auch der Medienanwalt Alexander Klett von der Kanzlei Gleiss Lutz warnt: „Wenn der Betreiber weiß, dass auf seiner Plattform rechtswidrige Inhalte vorgehalten werden, besteht eine urheberrechtliche Haftung. Vor allem, wenn er diese Inhalte auch noch unternehmerisch ausschlachtet.“
Genau dies ist bei Rapidshare der Fall. Die Plattform verlangt für einen unbegrenzten Download einen Mitgliedsbeitrag von 79 Euro pro Jahr. Der Dienst ist so beliebt, dass der Betreiber im Oktober mitteilte, der 360 Terrabyte große Speicher sei voll. Man sei dabei, die Kapazität zu vervielfachen und ein 800m² großes Büro einzurichten. Der Geschäftsführer von Rapidshare wollte gegenüber dem Handelsblatt keinerlei Angaben zu Mitarbeiterzahl und Umsatz machen.
Die Internetgemeinde war am Mittwoch über die Gema empört. Bei Heise-Online wurde die Klage in der ersten Stunde mehr als 100 Mal kommentiert – überwiegend negativ.