In Deutschland wurde noch nie jemand abgemahnt oder verurteilt solange er die Datei nur gedownloaded hat. Dies ist zwar weder erlaubt noch verboten und somit eine rechtliche Grauzone. Wenn jemand Abmahnungen oder der gleichen erhalten hat, lag es daran das man die Datei in Teilen auch wieder zum upload (wenn vielleicht auch unbewusst) zur Verfügung gestellt hat.
Ich weiß nicht in wie fern das jetzt ein Durchbruch sein soll da im Artikel weiterhin explizit von Downloads die Rede ist. Zwar taucht im Zusammenhang auch Filesharing auf was auch, aus meiner Sicht, den Upload beinhaltet nur Genaueres kann man daraus nicht erfahren. Des Weiteren weiß ich auch nicht wie die Gesetze bisher in UK aussehen. Zumindest brauch sich Deutschland daran kein Beispiel nehmen denn wie schon gesagt, der alleinige Download der Datei ist hier nicht strafbar.