Richte Dich mal darauf ein, dass mit Lau-Glotzen mind. für die nächsten 3 bis 5 Jahre schluss ist.
:dance2:
Richte Dich mal darauf ein, dass mit Lau-Glotzen mind. für die nächsten 3 bis 5 Jahre schluss ist.
:dance2:
Ob das mit dem Hack wohl Brummi am A**** vorbei geht....
Lest den Beschluss des BVerfG mal richtig durch.
Die Staatsanwaltschaft kann weiterhin die Zugangsdaten abfragen, wie es auch vor der Pflicht zur Datenspeicherung möglich war.
Zudem werden bei Abfrage der Daten aus der Vorratsdatenspeicherung die Daten zwar nicht herausgegeben - aber auch nicht mehr gelöscht, so dass wenn
das Urteil des BVerfG dieses letztendlich erlauben sollte, diese Daten dann doch für die Strafverfolgung genutzt werden können.
Also ist nix mit Freibrief für illegale Aktivitäten.