ZitatIch sag nur Sonderkündigungsrecht!
ne, das geht mal nicht.
ZitatPremiere AGB3.6
Der Abonnent ist berechtigt, den Vertrag auf den Zeitpunkt des
Wirksamwerdens der Erhöhung zu kündigen, wenn die Erhöhung fünf Prozent oder mehr des ursprünglichen Abonnementpreises ausmacht. Die Kündigung muss Premiere spätestens einen Monat vor Wirksamwerden der Preiserhöhung zugehen. Premiere wird den Abonnenten auf das Kündigungsrecht und die zu wahrende Frist mit der Ankündigung der Preiserhöhung hinweisen.
Du hast laut AGB bei jeder Preisänderung ein Sonderkündigungsrecht, außer bei der MwSt. Erhöhung zum 1.1.2007
mfg Jagger