Wünsche euch und eurer Familie auch einen schönen zweiten Advent
Beiträge von fkk1111
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naja man.... sollte den eh bei HM-Sat-Shop bestellen.... allein schon wegen den 3 Jahren Garantie.
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Wünsche euch auch allen ein schönes frohes Fest.
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Solo² bei hm-sat für 329 € gelistet
Ab heute ist die Solo² bei hm-sat für 329 € gelistet
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Technische Daten für VU+® SOLO2 Linux HDTV PVR Receiver
VU+ Solo² Full HD Twin DVB-S2 Linux HDTV PVR
Digitaler Satelliten-Empfangsreceiver für HD TV- und Radioprogramme.
Hauptmerkmal ist der 1300 MHz starke Prozessor der VU+ Solo². Erleben Sie HighDefinition TV mit Ihrem VU+ Solo².
Transcoding Funktion
Airplay Funktion
Opera Browser
HbbTV
HDMI 1.4 Anschluss
HD PIP
Gigabit Lan
Plug&Play Halterung für 2,5" SATA – Festplatten
12 stelliges VFD Display
Externes 12 V Netzteil
Technische Highlights:1300 MHz Mips Prozessor
256MB Flash
1GB DDR3 DRAM
Gigabit Lan
1 x DVB Common-Interface Einschub
2 x Smartcard-Reader (Xcrypt)
3 x USB(1x Front, 2 x Rückseite)
SPDIF Audio Ausgang optisch (digital)
1 x HDMI 1.4 Video/Audio Ausgang (digital)
1 x Scart (TV)
1 x Video Ausgang RCA
2 x Audio Ausgang (L/R) RCA (analog)
Plug&Play Halterung für 2,5" SATA – Festplatten
unlimitierte Kanalliste für TV/Radio
EPG (electronic program guide) Unterstützung
Unterstützung von Bouquet-Listen
OSD in vielen Sprachen und Skin-Unterstützung
automatischer /manueller Kanalsuchlauf
DiSEqC 1.0/1.1/1.2, USALS
Externes 12 Volt Netzteil
NetzschalterVU+ Solo² Technische Daten:
DVB-S2 Tuner:
Eingangsfrequenzbereich 950...2150 MHz
Eingangspegelbereich - 65 dBm...- 25 dBm
Tuner Eingang F-Buchse
Eingangsimpedanz 75 Ohm
AFC-Fangbereich +/- 3,5 MHz
Demodulation QPSK und 8PSK
FEC Viterbi und Reed-Solomon
Viterbiraten 1/4, 1/3, 2/5, 1/2, 3/5, 2/3, 3/4, 4/5, 5/6, 8/9
Roll-off Factor 35 %
Common-Interface:
Common-Interface Stromverbrauch max. 0,35A/5V
Videodekodierung:
Videokompression MPEG-2 / H.264 und MPEG-1 kompatibel
Videostandard PAL G/ 25 Hz, NTSC
Bildformat 4:3 / 16:9
Letterbox für 4:3 TV-Geräte
Ausgang Digital:
Ausgangspegel 0,5 Vss an 75 Ohm
Abtastfrequenzen 32 kHz, 44.1 kHz, 48 kHz
S/PDIF-Ausgang optisch, coaxial (AC3)
Audiokodierung:
Audiokompression MPEG-1 & MPEG-2 Layer I und II, MP3
Audio Mode Dual (main/sub), Stereo
Abtastfrequenzen 32 kHz, 44.1 kHz, 48 kHz, 16 kHz, 22.05 kHz, 24 kHz
Ausgang Analog:
Ausgangspegel L/R 0,5 Vss an 600 Ohm
THD > 60 dB (1 kHz)
Übersprechen < -65 dB
Video-Parameter:
Eingangspegel FBAS 1 Vss +/- 0.25 dB an 75 OhmTV-Scart:
Ausgang: FBAS, RGB, über OSD wählbar
Ethernet:
1000/100/10 MBit kompatibles Interface
USB:
USB 2.0 Anschluss (3x)
LNB Stromversorgung DVB-S2 Tuner:
LNB Strom 400mA max. , kurzschlussfest
LNB Spannung horizontal “ohne Last 19,5V“17,6V bei 400mA
LNB Spannung vertikal “ohne Last 14,5V “ 11,8V bei 400mA
LNB wird im Standby-Modus abgeschaltet
Steuerung der Satellitenpositionen:
DiSEqC 1.0/1.1/1.2 und USALS - Rotor Steuerung
Leistungsaufnahme:
< 13W (im Betrieb, mit LNB)
< 12W (im Betrieb, ohne LNB)
< 0,5W (Deep-Standby-Mode)
Eingangsspannung:
Externes Netzteil:
Eingang:
110-240V AC / 50-60Hz / 1,0A
Ausgang:
12V = / 3,5A
Allgemeines:
Umgebungstemperatur +15°C...+35°C
Luftfeuchtigkeit < 80%
Abmessungen (B x T x H): 280 mm x 200 mm x 50 mm
Gewicht: 2,0 kg ohne HDDQuelle VU+ Support Forum
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Neues von der AngaCable 2012
Info im Anhang über DUO-2 & SOLO-2.
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Hallo @all, Es kommen zwei neue Modelle. New Vu+ Duo II and Vu+ Solo II
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Habe ich gerade gefunden.
Quelle vuplus.forum -
Satco Europe GmbH gewinnt gegen Dream Property GmbH
Dies entschied das Oberlandesgericht Düsseldorf mit Urteil vom 24.04.2012 in einem Einstweiligen Verfügungsverfahren, in dem sich zwei Unternehmen über die Bezeichnung einer Software, die in Sat-Receivern enthalten ist, auseinandersetzten.
Der Hersteller von SAT-Receivern, Dream Property GmbH, ging im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens im Mai 2011 gerichtlich gegen den europaweit tätigen Händler von SAT-Receivern, Satco Europe GmbH, vor, weil Letzterer in seinen Produkten eine Software unter dem Begriff „Enigma“ verwendete. Dream Property hatte diese Bezeichnung als Wortmarke beim Europäischen Markenamt schützen lassen.
Während das Landgericht noch die Auffassung von Dream Property teilte, dass durch die Verwendung des Begriffs „Enigma“ eine Markenverletzung vorliegt, entschied nun das Oberlandesgericht Düsseldorf im Berufungsurteil, dass Dream Property der geltend gemachte Unterlassungsanspruch nicht zusteht. Grund dafür war nach Ansicht des Gerichts vor allem, dass Satco Europe den Begriff „Enigma“ in zulässiger Weise als Werktitel der entsprechenden Software benutzt hat. Eine solche Verwendung ist nach Art. 12 b GMV zulässig. Diese Vorschrift besagt, dass ein Markeninhaber einem Dritten nicht die Benutzung von Angaben über die Art und Beschaffenheit der Ware oder Dienstleistungen verbieten kann, wenn diese Benutzung den anständigen Gepflogenheiten im Gewerbe oder Handel entspricht. Vereinfacht dargestellt: wer eine Software so bezeichnet, wie sie seit Jahren im Handel bezeichnet wird, handelt rechtmäßig, auch wenn nebenbei eine Marke existiert.
Im vorliegenden Fall erfolgte die Verwendung von „Enigma2“ zur Bezeichnung eines bestimmten Computerprogramms - und damit als Werktitel. Satco Europe hatte sowohl in den Texten seiner Werbeflyer für die Set-Top-Boxen, als auch bei seiner Onlinewerbung darauf hingewiesen, dass die angebotenen Geräte mit einem „Linux-Enigma2-Betriebssystem“ ausgestattet waren. Nach Ansicht des Gerichts ist diese Information dahingehend zu verstehen, dass das Betriebssystem Linux mit der grafischen Benutzeroberfläche „Enigma2“ zur angebotenen Ausstattung des beworbenen Receivers gehört. Die angesprochenen Verkehrskreise sehen demnach in der Angabe „Enigma“ die namentliche Bezeichnung eines Computerprogramms, und nicht eine auf einen Hersteller hindeutenden Marke.
Zudem äußerte sich das Gericht zum Thema Open Source Software.
Nach den Lizenzbedingungen der GPLv2 kann kann jedes Softwareprogramm, sofern die Lizenzbedingungen eingehalten werden, grundsätzlich von jedermann vervielfältigt, verbreitet und genutzt werden. Vorliegend wurde auch die Software Enigma unter den Bedingungen der GPLv2 lizenziert. Folglich muss dieses Programm auch entsprechend der Bedingungen der GPLv2-Lizenz genutzt – und so bezeichnet werden können.
Tatsächlich war es nun so, dass das auf dem Betriebssystem Linux basierende Programm Enigma nicht nur von Satco Europe, sondern seit mehr als sechs Jahren auch von einer Vielzahl anderer Hersteller genau unter dieser Bezeichnung in kommerziellen Produkten verwendet wurde. Diesen Umstand hat Dream Property sogar auf seiner Website deutlich herausgestellt mit den Worten, man verstehe es als Anerkennung ihrer Arbeit, dass sich andere Boxen-Hersteller der Software Enigma bedienen würden.
Insofern deutet die Angabe „Enigma“ in angesprochenen Verkehrskreisen seit langer Zeit auf eine Bezeichnung einer Open-Source-Software unterschiedlicher betrieblicher Herkunft hin - und somit eben als Titel für die Software - und damit als sog. „Werktitel“.
Wichtig ist zudem die Auffassung des Gerichts, dass sogar ohne eine entsprechende Vertrautheit des Verkehrs mit einer langjährigen Nutzung des Begriffs keine Rechtsverletzung seitens Satco Europe gegeben wäre. Denn ein unter einer freien Lizenz stehendes Computerprogramm ist in jeder Hinsicht einem Werk vergleichbar, dessen Urheberrechtsschutz abgelaufen ist. Das bedeutet: wenn die Verwendung der Software von vornherein auf Basis einer freien Lizenz (wie z.B. der GPLv2) stattfindet, dann besteht für den Verwender (hier also zum Beispiel Satco Europe) die Notwendigkeit, auf die Bezeichnung des Werkes hinzuweisen. Damit muss nach Ansicht des Gerichts die Möglichkeit bestehen, auf die tatsächliche Bezeichnung der verwendeten Software hinzuweisen. Und da die verwendete Software nun einmal von Dream Property als Enigma bezeichnet wurde, darf der rechtmäßige Verwender der freien Software diese auch als Enigma bezeichnen. Voraussetzung ist jedoch, dass die Lizenzbedingungen der GPLv2 vollständig eingehalten wurden.
Für alle Verwender von Open-Source-Software ist an dieser Stelle zudem die Einschätzung des Gerichts entscheidend, dass sogar eine Anpassung der verwendeten Software an die jeweilige Hardware keine Änderung der rechtlichen Würdigung nach sich ziehen würde. Begründung dafür ist, dass gerade die freie Nutzung eine Anpassung des Programms an verschiedene Hardwareplattformen voraussetzt. Aber auch die Schaffung unterschiedlicher Bedienelemente und ein unterschiedlicher Funktionsumfang machen eine gewissen Anpassung der Software geradezu erforderlich. Die angesprochenen Verkehrskreise würden nach Ansicht des Gerichts derartige Veränderungen solange einer Übereinstimmung der Programme annehmen, wie die wesentlichen Funktionen identisch sind und insbesondere von Drittanbietern angebotene Plug-Ins Verwendung finden können.
Regensburg, den 16.05.2012
Paluka Sobola Loibl & Partner Rechtsanwälte: Paluka Sobola Loibl & Partner
Habe ich gerade gefunden.
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suche die version 0.1.2.5 und die anderen dateien werden auch gebraucht
sollte mit google zu finden sein. -
nennt sich hadu plugin (für den DVB Viewer). Google kennt da so einiges zu;)
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Hallo gibt es Möglichkeiten die Vu+Duo Automatisch ein und ausschalten zu bestimmten Zeiten ?
Beispiel Box sollte jeden morgen um 9:00 Uhr Automatisch starten und nachts um 2:00 Uhr Automatisch wieder ausgehen.
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Neues VTi "Vu+ Team Image" - V 2.4 -11.02.2011 OE 1.6
Es gibt ein neues VTI V 2.4 Image habe aber gerade Upload Probleme kann wer einspringen danke.
Neues VTi "Vu+ Team Image" - V 2.4 -11.02.2011 OE 1.6
Enigma 10.02.2011 (vuplus-experimental)
Treiber 08.02.2011
Plugins 12.02.2011
Skins 10.02.2011Änderungen im Image:
Eigene Bootlogo's und neues Radiomode Logo.
diverse Anpassungen am Image und Diffs sowie Links von /usr/keys bzw. /var/keys im Image und andere kleinere Sachen.Vu+ Duo
LNB Strom wird im Standby abgeschaltet
Fernbedienung Antwortzeiten verbessert
Videoevent Problem behoben
VFD Display Problem behoben
Langer Tastendruck Fix
Virtual Tuner Problem Fix
Unterstützung für das Fancontrol Interace
Unterstützung von PCM Sound in DD Downmix Modus
Diseqc Probleme behoben
Drehrad Probleme behoben
Verschiedene GCC Versionen 4.4.3 - 4.4.1
Schwarzer Bildschirm beim umschalten
Tuning Algorithmus verbessert
Unterstützung weiterer MKV Formate
Teilweise auftretendes "no audio" Problem behoben
Behebung des "late audio play" Problems
Unterstützung von EOS erkennung im playback treiber
Fix des mp3 abspielproblems
Unterstützung des FF trick mode während des Abspielens
Unterstützung von DTS Passthrough
Untersützung für Picture in Picture (I-Frame only)
Unterstützung der DVB API 5 für den Treiber des virtuellen Tuners (DVB-S2 Unterstützung)
Vom VTi Team
VTi Panel (Blaue Taste)
Mehrsprachig: Englisch, Deutsch, Niederländisch
kurzer Druck auf die Blaue Taste öffnet direkt das VTi Panel, ein langer Druck hingegen das Pluginmenü
Verbesserte Multibootunterstützung (für BA oder sonstige Tools)
Verbesserte Erkennung von internen SATA-Festplatten
Diverse Enigma2 Anpassungen
Cronjobs werden vollständig unterstützt
Ein Passwortwechsel erzeugt keine zusätzlichen Meldungen mehr
Reine Musik-CDs können z. B. per exteren USB Laufwerk wiedergegeben werden
Optimerungen des Kernels und Systems
Untersützung der aktuellen OE1.6 QT-Webbrowser
Zahlreiche Optimierungen im Bereich Netzwerk u.a. für das Netzwerkbrowserplugin (verbesserte Zugriffe auf Freigaben)
Untersützung von Windows 7 beim Samba (CIFS)-Server
Untersützung der Vu+ Duo beim Imagebackup (USB/NFI)/Restore OE1.6 Fix
Neuer Enigma2-Crashlogremover
Swapdatei auch auf /media/usb
Der IPK-Installer sucht auch unter unter /media/usb/* nach IPK-Dateien und installiert diese automatisch nach der Installation vom internen Flashverzeichnis /tmp installiert.
Das Softwaremanger Plugin ist nun fest im Image enthalten
Rytec EPG
Fix FanControl Einstellungsproblem nach Neustart
Diverse WLAN Fixes
Unterstützung von USB-Kartenlesern mit FTDI Chipsatz (Smargos,Easymouse2 etc.)
Greenscreen Fix, wenn noch kein Softcam installiert ist und Farbtasten bestätigt werden
Neue Skin Infobar/Renderdatei
Gestartetes Softcam wird in der Infobar angezeigt
Verbesserte MyTube, MetacafeDirect etc. Unterstützung
Unterstützung für WLAN Sticks mit RT3070 Chipsatz (802.11b/g/n)
Gerätemanager (THX to openee project for code base)
Unterstützung für die iptable Firewall
Unterstützung für HDD's größer als 2 TB (THX @SolarTom) (experimentell)
Thx an vuplus Forum
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ich danke euch hat sich damit auch erledigt habe seine e-mail gerade gelöscht.
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Habe eine e-Mail von einem Käufer bekommen den ich was verkauft hatte und jetzt möchte er mein Account haben für 1000 euro.
hier mal seine e-Mail an mich
Hallo xxxxxxxx,
Guten Tag, ich habe vor kurzen bei ihnen ein Spiel
gekauft,habe es noch
am selben Abend abgeholt, da
ich ein Laden besitze und ich die Sachen
gerne bei
Ebay versteigern will, möchte ich Sie Fragen ob
Sie mir ihr
Ebay Account verkaufen würden.
Selbstverständlich ändern wir die Adresse
und ihre
Konto Daten, ich würde ihnen sofort morgen 1000
Euro geben,
wenn Sie damit einverstanden sind. Der
Grund, ich möchte Sachen verkaufen
und möchte
gleich mit guter Bewertung anfangen, falls
Interesse ihrer
seits besteht, bitte ich Sie mich
telefonisch zu kontaktieren unter der
Rufnummer:
0177xxxxxxxxx!!!
Danke im Vorraus!
MfGWill er mich Linken oder was haltet ihr davon besser Finger von lassen ?
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Hallo, man.. kann ja bei Windows 7 so kleine Icons + Verknüpfung an der Taskleiste anheften.
doch ab und zu verändert sich einfach das Icon.
gerade wieder bei Firefox passiert, nur noch ein weißes Icon.
Nach einer Neuinstallation von Firefox alles wieder gut,
und irgend wann so nach etwa nen Monat passiert es wieder mit ein Icon.
Ist aber nicht immer bei Firefox passiert auch bei den anderen Icons die in der Taskleiste sind ab und zu.An was kann das liegen?
Windows 7 Home Original
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Wünsche euch auch allen einen Guten Rutsch ins Jahr 2011!!!
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Update: ILTV SOFT für den VIP2 Stand: 22.12.2010
ILTV SOFT für den VIP2 incl. ÖSI PAKET gibt es jetzt auch.
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Update: ILTV SOFT für den VIP2 Stand: 22.12.2010
ILTV SOFT für den VIP2 incl. ÖSI PAKET gibt es jetzt auch.
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für die vip 2 soll auch bald was kommen wird schon dran gearbeitet