jupp Tuppel, na jetzt brauchen wir nur noch ein tester
Grüße
jupp Tuppel, na jetzt brauchen wir nur noch ein tester
Grüße
Moin,
hat Jemand erfahrung mit dieser Frog Box ?
angeblich streamt die Android-Media-Hub alles aus dem Netz auf dem Fernseher in 4K Ultra HD
Gruß Kalle
dann lieber den eigenen Sky Go Zugang verscherbeln.... man muß ja nicht übertreiben
Gruß Kalle
ja ich weiß, wollte es nur nochmal kurz loswerden
Gruß Kalle
....und am Ende vom Lied wird jetzt sogar im Livespiel Werbung eingeblendet
Forza Sky
War Porno- Abmahnwelle schwere Erpressung?
Mehr als 20 000 Betroffene hätten auf diese Weihnachtspost gerne verzichtet: Im Dezember 2012 verschickte die Rechtsanwaltskanzlei „Urmann + Collegen“ im Auftrag der Schweizer Firma „The Archive“ eine Flut an Abmahnungen.
Der pikante Vorwurf: Die Betroffenen hätten urhebergeschützte Pornofilme auf dem Online-Pornoportals Redtube angeschaut. Aber: Wie rechtmäßig sind die Abmahnungen wirklich?
Die Anwälte der abgemahnten User gingen in die Offensive – und stellten Strafanzeige wegen besonders schwerer Erpressung gegen die dubiosen Porno-Abmahner!
Es geht um viel Geld: „U + C“ fordern von mehr als 10 000 Nutzern Schadensersatz in Höhe von jeweils 250 Euro sowie eine unterschriebene Unterlassungserklärung – geschehe dies nicht, will die Kanzlei weitere rechtliche Schritte einleiten!
Tatsächlich standen die Abmahnungen aber schon von vornherein auf wackligen Füßen: Das Streamen von Filmen im Internet ist eine rechtliche Grauzone. Dabei werden Videodateien nur für maximal drei Sekunden im Zwischenspeicher des Computers als Kopie abgelegt – nach jetzigem Urheberrechtsgesetz vollkommen legal.
So sieht das auch die Rechtsanwaltskanzlei „Müller Müller Rößner“: Sie hat im Auftrag ihrer Mandanten Strafanzeige gegen Anwalt Thomas Urmann „wegen des Verdachts einer Straftat, nämlich der besonders schweren Erpressung oder des besonders schweren Betruges“ gestellt, heißt es in einer Stellungnahme auf der Homepage der Kanzlei.
Dort steht weiter: „Wenn juristische Laien durch Behauptungen und Androhungen eines mit der Autorität eines Organs der Rechtspflege ausgestatteten Rechtsanwaltes veranlasst werden sollen, von diesem geltend gemachte Ansprüche zu erfüllen, die nicht bestehen, ist das nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung strafbar.“
Sollte Müllers Kanzlei mit ihrer Anzeige Erfolg haben, drohe dem Abmahnanwalt eine Freiheitsstrafe „nicht unter einem Jahr“.
► Auch die Staatsanwaltschaft Hamburg hat Zweifel daran, ob die Abmahnungen legal waren und ermittelt jetzt gegen den den Geschäftsführer von „U + C“.
Gruß Kalle
Kölner Richter rudern zurück!
Nach massiver Kritik an der jüngsten Abmahnwelle gegen die Nutzer vermeintlich illegaler Porno-Clips lenkt das Landgericht Köln ein. Dessen Beschlüsse hatten die Ermittlung der Daten der vermeintlichen Nutzer der Erotikplatform Redtube und somit die Abmahnwelle erst möglich gemacht.
Einige Kammern räumten bereits ein, dass durch die verfügte Auskunftserteilung des Gerichts das Recht der Betroffenen möglicherweise verletzt worden sei, teilte das Gericht am Freitag mit. Sie neigten dazu, an ihrer ursprünglichen Einschätzung nicht mehr festzuhalten.
Entscheidungen im Januar
Bereits jetzt seien im Landgericht Köln über 50 Beschwerden gegen die Beschlüsse eingegangen, die den Providern erlaubten, Nutzerdaten herauszugeben. Einige Kammern hätten signalisiert, dass sie die aufgetauchten Bedenken an der Ordnungsgemäßheit der Ermittlungen der IP-Adressen inzwischen „für beachtlich” hielten. „Endgültige Entscheidungen über die Beschwerden sind noch nicht ergangen”, stellte das Gericht zugleich fest. Sie würden frühestens im Januar erwartet.
Eine Regensburger Anwaltskanzlei hatte im Namen der Schweizer Firma „The Archive AG” als Rechteinhaberin zehntausende Nutzer abgemahnt und zu einer Geldzahlung verpflichtet. Das Auskunftsersuchen zur Herausgabe der Namen der Anschlussinhaber wurde vom Landgericht Köln bewilligt. Über die Rechtmäßigkeit gibt es nun aber Zweifel, da die Videoclips per Streaming angesehen wurden, was nach Auffassung einiger Kammern keine Verletzung von Urheberrechten darstellt.
Gruß Kalle
mal einige Infos diesbezüglich
Wer ist für die Abmahnungen verantwortlich?Ausgangspunkt der Ermittlungen gegen die Redtube-Nutzer ist die Schweizer Firma „The Archive AG“, die derzeit die Verwertungsrechte an den Erotik-Streifen „Amanda’s Secret“, „Dream Trip“, „Glamour Show Girls“, sowie „Miriam’s Adventures“ besitzt. Das Unternehmen hat sich auf die Ermittlung von Urheberrechtsverletzungen spezialisiert. Es hat nach BILD-Recherchen erst vor kurzem die Rechte an den Filmen übertragen bekommen. Ein konkreter Auftraggeber hinter "The Archive AG" ist nicht ersichtlich.
Wie ist das Unternehmen an die Nutzer-Daten gekommen?
„The Archive AG“ hat eine Technologie der IT-Firma itGuards, Inc. zur Ermittlung der IP-Adressen eingesetzt. Dabei soll eine Software namens „GLADII 1.1.3“ zum Einsatz gekommen sein. Zur Erklärung: Jeder Nutzer bekommt von seinem Internet-Provider beim Surfen eine solche individuelle IP-Adresse zugewiesen.
Um aus diesen IP-Adressen wiederum richtige Nutzer mit Namen und Adresse zu machen, hat „The Archive“ beim Kölner Landgericht einen Auskunftsantrag gestellt, um von der Deutschen Telekom eben diese Daten zu bekommen. Dem haben die Richter stattgegeben.
Christian Solmecke, Anwalt für Medienrecht, zitiert aus dem ihm vorliegenden Auskunftsantrag:
„Mit dem Einsatz der Software ist es möglich, die Teilnahme von Nutzern so genannter Download Portale für Filme im Internet zu erfassen, soweit solche Portale ohne Zustimmung der Rechteinhaber geschützte Filmdateien zum Herunterladen anbieten und damit Rechte der Filmhersteller bzw. deren Lizenznehmer verletzen. Protokolliert wird dabei die IP-Adresse, von welcher der Download auf dem Portal durchgeführt wird, sowie der Zeitpunkt, ab dem die Datei abgerufen wird.“
Die Betreiber von Redtube bestreiten vehement von ihrer Seite aus irgendeiner Partei Auskünfte über ihre Nutzer gegeben zu haben.
Redtube ist wie Youtube ein Streaming-Portal, also Filme werden auf der Seite angeschaut, nicht aktiv heruntergeladen. Wie sollen sich die Nutzer da strafbar gemacht haben?
Auch beim Streaming von Filmen im Internet werden Teile der Dateien auf dem Computer des Nutzers zwischengespeichert (in einiger Fällen sogar alles). Das wird gemacht, damit die Filme ruckelfrei auf dem Bildschirm erscheinen. Scheinbar sind die Kölner Richter, die die Beschlüsse gefasst haben, der Auffassung, dass es sich hierbei zumindest technisch auch um Downloads wie beim Filesahring handelt.
Christian Solmecke sieht hier jedoch noch keine Straftat: „Juristisch gesehen dreht sich beim Streaming alles um eine drei Sekunden lange Kopie, die im Arbeitsspeicher des Computers stattfindet. Manche Juristen meinen schon diese Kopie wäre illegal. Ich vertrete die Rechtsauffassung, dass diese flüchtige Kopie erlaubt ist.“
Durften die IP-Adresse überhaupt so ermittelt werden?
Der Berliner Anwalt von „The Archive AG“, Daniel Sebastian, behauptet ja: „Die technisch einwandfreie Funktionsfähigkeit dieser eingesetzten Ermittlungssoftware wurde bestätigt durch das Gutachten der Kanzlei Diehl & Partner vom 22. März 2013. Darin wurde auch die rechtliche Unbedenklichkeit des Verfahrens zur Erfassung der IP-Adressen festgestellt.“
Medienrechtler hingegen sehen das etwas anders. Sie meinen, dass die Kölner Richter mit einem geschickt formulierten Auskunftsantrag zu dem Eindruck geführt worden seien, dass es sich bei Redtube um ein Download-Portal handle. Da es bereits viele Entscheide im Bezug auf illegale Downloads und sogenannter Filesharing-Börsen gibt, hätten die Richter diese Rechtssicht auch hier angewandt.
Und was hat die Abmahnkanzlei U+C mit all dem zu tun?
Nachdem Daniel Sebastian die Beschlüsse erwirkt und Nutzerdaten ermittelt hat, wurde die Kanzlei Urmann und Consorten (U+C) damit beauftragt, die Abmahnungen im Auftrag der „The Archive AG“ zu versenden. Der Grund: U+C ist seit Jahren spezialisiert auf Massenabmahnungen, vor allem im Bereich illegaler Downloads und Filesharing-Börsen.
Wer klagt jetzt überhaupt gegen wen?
Die Redtube-Nutzer haben bis heute erst einmal nur die Abmahnungen erhalten. Eine Klage liegt nicht vor.
Der Berliner Anwalt Johannes von Rüden und seine Kanzlei „Werdemann – von Rüden“ hingegen vertreten einige der abgemahnten Nutzer des Erotikportals. Zum einen richten sie sich gegen „The Archive AG“. Zusätzlich wurde aber auch Strafanzeige gegen den Anwalt Daniel Sebastian gestellt. Ihm wird vorgeworfen, sich unrechtmäßig die Nutzerdaten besorgt, das Landgericht bewusst getäuscht zu haben.
ZitatMedienrechtler hingegen sehen das etwas anders. Sie meinen, dass die Kölner Richter mit einem geschickt formulierten Auskunftsantrag zu dem Eindruck geführt worden seien, dass es sich bei Redtube um ein Download-Portal handle
also wenn die Medienrechtler recht haben, hat die Kanzlei rechtswidrig gehandelt, oder sehe ich das falsch?
Gruß Kalle
@lack, manche Clips oder Videos werden teilweise auf der Festplatte des Nutzers zwischengespeichert und das ist der Abmahngrund
wenn von 10.000 Abmahnbriefen mit einer Forderung von 250 Euro nur 1000 Leute aus angst bezahlen, dann hat sich das für die schon gelohnt
wenn das schule macht wird bald für Alles abgemahnt, armer Rechtsstaat...
BILD hat mit U+C-Anwalt Thomas Urmann gesprochen.
Sie haben bis jetzt nur Telekom-Kunden abgemahnt. Bekommen bald auch Kunden anderer Internet-Anbieter von ihnen Post?
Thomas Urmann: „Jetzt ist erst einmal Weihnachten und wir müssen die aktuellen Sachen abarbeiten. Wenn nach Weihnachten keine andere Rechtsprechung kommt, dann werden wir sicherlich auch weiter machen. Dann würden wir auch bei weiteren Ländergerichten wie Flensburg und München, wo beispielsweise Versatel, O² und Kabel Deutschland ansässig sind, Anträge stellen.“
Redtube ist doch ein Streaming-Portal. Wieso wird von einem Download ausgegangen?
Thomas Urmann: „Prinzipiell ist Streaming nicht gleich Streaming. Während bei einigen Videoportalen die Filme wirklich nur auf der Webseite ablaufen, gibt es andere, die große Teile bis zu einem ganzen Film auf der Festplatte des Nutzes zwischenspeichern. Das nennt man technisch Download.“
Was halten sie davon, dass viele sie als „böse Abmahnanwälte“ sehen?
Thomas Urmann: „Wie sind ganz normale Anwälte, die einen ganz normalen Job machen und da gehören auch Abmahnungen dazu. Diese stellen nicht einmal den Großteil unserer Arbeit. Dass Betroffene das nicht gut finden, kann ich gut verstehen.“
Melden sich Abgemahnte bei ihnen?
Thomas Urmann: „Ja, jede Menge. Wir schaffen aber nicht mehr als 500 Telefonate am Tag!“
Und wie reagieren die Betroffenen?
Thomas Urmann: „Die meisten Anrufer sind sehr ruhig, höflich und bestrebt, die Sache aus der Welt zu bekommen. Wir haben aber auch mal die eine oder andere Frau am Telefon, die sich bei uns über ihren Mann echauffiert oder auch mal aufgebracht ist. Einige Männer sind natürlich auch aufgebracht, wenn sie bei uns anrufen. Letztlich sind die Gespräche jedoch alle sehr sachlich und nüchtern.“
Haben sie aktuell schon weitere Erotik-Portale im Visier?
„Ja. Mehr kann ich leider nicht sagen“
Der Betreiber von Redtube, die Firma MindCreek, bestreitet mit irgendwelchen Stellen zusammengearbeitet zu haben und keinerlei Nutzerdaten weitergegeben zu haben. Wie sind die Nutzer ermittelt worden?
Thomas Urmann: „Zu den technischen Details kann ich nichts sagen.“
Ist es eigentlich aufwendig, so viele Abmahnung zu versenden?
Thomas Urmann „Das Versenden ist nicht schwer, das ist eine rein logistische Aufgabe. Doch was danach kommt, ist das Schwierige. Wenn sie 1000 Briefe versenden, kommen 500 zurück. Das muss alles bearbeitet werden.“
Gruß Kalle
[h=1]"Redtube"-Kanzlei: Fake-Abmahnungen im Namen von "U+C" verschickt[/h]Verwirrung um die "Redtube"-Kanzlei "U+C Rechtsanwälte": Im Namen der Juristen werden derzeit Abmahnungen per E-Mail verschickt. In diesen werden den Empfängern Urheberrechtsverletzungen im Internet vorgeworfen. Die Kanzlei distanziert sich von den elektronischen Abmahnungen.
Vergangene Woche hatte "U+C" damit begonnen, Nutzer der Streaming-Plattform "Redtube" abzumahnen, allerdings per Post. Nun sind offenbar Abmahn-E-Mails in Umlauf, die im Namen der Kanzlei verschickt wurden. In einem Statement auf der Webseite der Anwälte heißt es dazu: "Seit heute [10. Dezember, Anm. d. Red] werden im Namen von U+C Abmahnungen per E-Mail verschickt, in denen den Empfängern Urheberrechtsverletzungen im Internet vorgeworfen werden. Diese E-Mail stammen nicht aus der Kanzlei URMANN + COLLEGEN. Abmahnungen im Namen unserer Mandantschaft werden ausschließlich per Post versandt. Sollten Sie eine derartige E-Mail erhalten haben, bitten wir darum, uns diese an [Email-Adresse, Anm. d. Red.] zukommen zu lassen, damit wir hiergegen vorgehen können."
[h=2]Technischer Defekt oder Angriff von außen?[/h]Ob es sich um einen technischen Fehler handelt oder um einen Angriff eines abgemahnten Redtube-Nutzers, ist derzeit nicht bekannt. "U+C Rechtsanwälte" hat bislang auf unsere Anfrage nicht reagiert.
Vergangene Woche hatten die Rechtsanwälte Nutzer per Post dazu aufgefordert eine Unterlassungserklärung abzugeben. Der Grund: das Abspielen eines Films auf der Erotik-Plattform "Redtube". Die Kanzlei verlangt dafür im Namen des in der Schweiz sitzenden Rechtebetreibers jeweils 250 Euro.
Wie "U+C" die Daten der betroffenen Nutzer ermittelt hat, ist bislang unklar. Juristen bezweifeln indes, ob das sogenannte "Streaming" überhaupt eine Urheberrechtsverletzung darstellt. Anwalt Christian Solmecke: "Aus unserer Sicht haben die Nutzer hier keine Straftat begangen. Anders als es zum Beispiel bei 'Kino.to' der Fall war, werden die Filme auf Redtube nicht offensichtlich rechtswidrig (im Sinne des Urheberrechts) verbreitet. Sofern also beim Anschauen der Filme überhaupt eine Kopie auf dem eigenen Rechner erfolgt, ist diese als legale Privatkopie zu bewerten."
Quelle: web.de/digitalewlt
moin, tja...im nächsten Leben werde ich Anwalt
Die Anwaltskanzlei U+C hat erklärt, dass die Abmahnwelle gegen tausende Nutzer des Porno-Portals Redtube nur der Anfang war. Zigtausende weitere Nutzer können demnach ebenfalls mit einer Abmahnung rechnen.
Ungefähr 10.000 Nutzer des Porno-Streaming-Dienstes RedTube haben bereits eine Abmahnung durch die Kanzlei U+C erhalten. Und das war offenbar nur der Anfang. Viele weitere tausend Nutzer sollen ebenfalls noch abgemahnt werden. Das kündigt Thomas Urmann von der Kanzlei U+C in einem Gespräch mit dem Anwalt Christian Solmecke an. Solmecke vertritt Nutzer, die bereits eine Abmahnung erhalten haben und ihm gelang es nun, ein Telefonat mit Urmann zu führen. Über das Gespräch berichtet Solmecke auf seiner Website .
Demnach seien von der Abmahnung bislang nur Kunden der Deutschen Telekom betroffen. Die Kanzlei U+C habe aber vor Gericht auch Auskunftsbeschlüsse für andere Provider erwirkt. Außerdem sind offenbar auch Nutzer anderer Porno-Streaming-Dienste betroffen, die ebenfalls mit einer Abmahnung rechnen können. Warum in den Abmahnungen von Downloadportalen die Rede ist, obwohl es sich bei Redtube um ein Streamingportal handelt, erklärte Urmann wie folgt: "Hier ging es doch um Progessive Downloading. Fragen Sie mich nicht zu den technischen Details, aber auf Wikipedia ist nachzulesen, dass nach dem Anschauen eines solchen Streams nachher die gesamte Datei im temporären Ordner auf der Festplatte liegt."Die Initiative für die Abmahnungen kam außerdem nicht direkt durch die Kanzlei U+C, wie Solmecke weiter berichtet. Demnach habe der Rechtsanwalt Daniel Sebastian für tausende IP-Adressen vor Gericht Auskunftsbeschlüsse erwirkt und habe anschließend die Kanzlei U+C um Unterstützung bei den Abmahnungen der betroffenen Nutzer gebeten. Dabei habe man versucht, möglichst viele Abmahnungen noch vor Weihnachten zu verschicken, damit die betroffenen Nutzer die Aufforderung der Zahlung von 250 Euro noch vor dem Weihnachtsfest erhalten, weil die Menschen nach Weihnachten oft das Geld nicht mehr hätten.
Urmann erklärte im Gespräch mit Solmecke auch, dass hinter den Abmahnungen nicht - wie vielfach berichtet - der Abmahner "The Archiv AG" als ein Nachfolger der DigiPortect GmBH steckt. Urmann dazu gegenüber Solmecke:" Alles völliger Quatsch. Die beiden Unternehmen haben nichts miteinander zu tun. Ebenfalls ist nicht wahr, dass die Bank, an die hier die Gelder gezahlt werden sollen, in der Schweiz sitzt. Lediglich die BIC Nummer beginnt mit den Buchstaben CH. So kam es offenbar bei einigen Menschen zum Missverständnis."
Quelle: web.de/digitalewelt
Gruß Kalle
auch von mir aufrichtige Anteilnahme an Familie, Bekannte und Freunde
Gruß Kalle
moin Homer, komme aus Niedersachen und werde auch mal die Augen offen halten und das Bild weiterreichen
Gruß Kalle
wenn ihr Sky Go habt, dann verkauft die "Daten" an Kollegen oder sehr gute Bekannte die dann übern Lappi schauen können
so ist es nicht ganz so schmerzhaft wenn das nächste Paket etwas teurer wird
mache das schon seit Jahren so und habe so mein Sky eigentlich umsonst, Gruß Kalle
freue mich schon auf die Serien Bates Motel und Chicago Fire
gruß Kalle
also auf dem Technisat Digit HD8+ läuft der Sender Fan Zone nicht
Gruß Kalle
moin,
hat einer von Euch zufällig die von Sky angebotene externe Festplatte mal ausprobiert?
würde die gerne fürn Technisat Digit HD8+ über USB nutzen,wenn das möglich ist
Technische Daten:
-160GB
-Verbindung über eSata oder USB
Gruß Kalle